Beratung in den Räumen der Kanzlei
Kalckreuthstraße 10
 
 

 
Die Anwaltssozietät Lenz Patzer Wendt versteht sich als kompetente, effektive und erfolgsorientierte Vertreterin von Mandanteninteressen.

Rechtsvertretung verlangt heute nicht nur pauschales Prozessieren zur Durchsetzung bestehender Ansprüche. Entscheidend ist vielmehr die einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung unter besonderer Berücksichtigung des wirtschaftlichen Risikos der Rechtsverfolgung.

Sämtliche Anwaltsgebühren berechnet Ihnen die Anwaltssozietät Lenz Patzer Wendt grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), anhand derer wir Ihnen das Risiko vorab berechnen.

Ein ausführliches Beratungsgespräch erhalten Sie bei uns gegen eine Erstberatungsgebühr (VV 2100, VV 2101), welche abhängig von Rechtsgebiet und Gegenstandswert zwischen 10,00 Euro bis maximal 190,00 Euro (zzgl. MwSt.) beträgt und die bei Mandatserteilung angerechnet wird.

Ein Beratungsgespräch kann, den Bedürfnissen unserer Mandanten entsprechend, individuell auch außerhalb üblicher Büroöffnungszeiten jederzeit vereinbart werden.