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Die Anwaltssozietät Lenz Patzer Wendt versteht sich als kompetente,
effektive und erfolgsorientierte Vertreterin von Mandanteninteressen.
Rechtsvertretung verlangt heute nicht nur pauschales Prozessieren
zur Durchsetzung bestehender Ansprüche. Entscheidend ist vielmehr
die einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung unter besonderer Berücksichtigung
des wirtschaftlichen Risikos der Rechtsverfolgung.
Sämtliche Anwaltsgebühren berechnet Ihnen die Anwaltssozietät
Lenz Patzer Wendt grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG),
anhand derer wir Ihnen das Risiko vorab berechnen.
Ein ausführliches Beratungsgespräch erhalten Sie bei
uns gegen eine Erstberatungsgebühr (VV 2100, VV 2101), welche
abhängig von Rechtsgebiet und Gegenstandswert zwischen 10,00 Euro
bis maximal 190,00 Euro (zzgl. MwSt.) beträgt und die bei Mandatserteilung
angerechnet wird.
Ein Beratungsgespräch kann, den Bedürfnissen unserer
Mandanten entsprechend, individuell auch außerhalb üblicher
Büroöffnungszeiten jederzeit vereinbart werden.
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