Manfred Lenz (geb. 1965)
Rechtsanwalt (BRD)
      Manfred Lenz
 
  - geboren in Luxemburg
- Abitur an der École Européenne in Luxemburg
- Studium in Mainz, Freiburg i.Br., Florenz und Berlin
   Wahlfach: Völker- und Europarecht
- Referendariat in Berlin
   Wahlfach: Europarecht
- von 1993 - 94 Tätigkeit in Anwaltskanzlei in Mailand (Italien)
- seit 1996 in Berlin zur Anwaltschaft zugelassen
  (zuständige RA-Kammer Berlin, Littenstr. 9, 10178 Berlin)
- seit 2000 Berateranwalt des Berliner Mieterverein e. V.
- seit 2002 Arbeitsgemeinschaftsleiter im Bereich der Referendarausbildung
- Sprachen: Italienisch, Französisch, Luxemburgisch und Englisch
   
In unserer Sozietät ist Rechtsanwalt Lenz seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit vornehmlich auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen:
 
- Das Gesellschaftsrecht
- Das Arbeitsrecht
- Das allgemeine Zivilrecht (insb. Verkehrs- Miet- und Vertragsrecht)
 
Im Bereich des Schadensersatzrechtes werden durch Rechtsanwalt Lenz insbesondere Mandate aus dem Verkehrsunfallrecht, dem Werkvertragsrecht, dem Arzthaftungsrecht sowie dem Kaufrecht betreut.
Im Mietrecht behandelt er sämtliche Problemstellungen sowohl des gewerblichen Mietrechts wie auch des Wohnraummietrechts.
Im Rahmen des Vertragsrechtes ist Rechtsanwalt Lenz sehr häufig vertragsgestaltend tätig; er berät hier u. a. im Veranstaltungs- und Künstlerbereich sowie bei der Auslegung bestehender Verträge.
 
"Neben ständigen Neuerungen und Änderungen von Gesetzen hat der Gesetzgeber zuletzt einschneidende Reformen u.a. in den Bereichen des Schuldrechts, des Mietrechts sowie der Zivilprozessordnung verabschiedet, die auf die Beziehungen zwischen Privatpersonen und/oder gewerblich Tätigen ihren Einschlag finden. Unsere Aufgabe ist es, durch dieses bisweilen unübersichtliche Dickicht von Vorschriften zu führen und für unsere Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen."